Unser Beschwerdemanagement

Die IGS Walsrode versteht Beschwerden als wichtigen Bestandteil einer offenen, respektvollen und vertrauensvollen Schulkultur. Sie geben Hinweise auf Klärungsbedarf, Entwicklungswünsche und mögliche Verbesserungen im schulischen Alltag. Ziel dieses Konzepts ist es, Beschwerden transparent, zeitnah und lösungsorientiert zu bearbeiten.

Grundsätze

Beschwerden werden ernst genommen und wertschätzend behandelt. Alle Beteiligten haben das Recht, ihre Sichtweise darzustellen und angehört zu werden. Vorrang hat grundsätzlich die direkte Klärung zwischen den betroffenen Personen. Wo dies nicht möglich ist, wird der Sachverhalt auf die nächsthöhere Ebene weitergegeben.

Anonyme Beschwerden werden in der Regel nicht bearbeitet, da eine sachgerechte Klärung ohne Rückfragen nicht möglich ist.

Zuständigkeiten und Ablauf

Beschwerden sollen möglichst auf der Ebene geklärt werden, auf der sie entstehen.

  • Bei Fragen und Konflikten im Unterricht ist zunächst die zuständige Lernbegleitung anzusprechen.
  • Bei weiterem Klärungsbedarf erfolgt die Einbeziehung der Klassenleitung oder Jahrgangsleitung.
  • Bei Bedarf können Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeit oder das Mobbing-Interventions-Team hinzugezogen werden.
  • In besonders schwierigen oder nicht lösbaren Fällen wird die Schulleitung beteiligt.

Beschwerden durch Eltern werden zunächst an die betroffene Lernbegleitung gerichtet und bei Bedarf über die Klassen- oder Jahrgangsleitung weitergeleitet. Beschwerden von Schüler:innen sollen möglichst zunächst mit der betroffenen Person besprochen werden. Beschwerden von Mitarbeitenden werden über die unmittelbar zuständigen Vorgesetzten bzw. die Schulleitung bearbeitet.

Bearbeitung und Dokumentation

Jede Beschwerde wird zeitnah aufgenommen, geprüft und nach Möglichkeit in einem Gespräch geklärt. Ergebnisse und Vereinbarungen werden knapp dokumentiert. Sofern erforderlich, wird ein Folgetermin zur Überprüfung der Umsetzung vereinbart. Ziel ist es, nicht nur den Einzelfall zu klären, sondern auch wiederkehrende Problemlagen frühzeitig zu erkennen.

Kommunikation

Das Beschwerdekonzept dient der Orientierung für Schüler:innen, Eltern sowie Mitarbeitende. Die Wirksamkeit des Konzepts wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

Besondere Fälle

Bei Beschwerden mit Bezug zu Gewalt, Mobbing, Diskriminierung oder anderen schwerwiegenden Vorfällen erfolgt eine unmittelbare Weitergabe an die Schulleitung. In solchen Fällen gelten die bestehenden schulischen Interventions- und Schutzkonzepte.

Für formale Widersprüche und Ordnungsverfahren gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Rechtliche Grundlage

Das Beschwerdeverfahren der IGS Walsrode erfolgt im Rahmen des Bildungsauftrages  der Schule nach § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) sowie der jeweils geltenden schulischen Regelungen. Die Schulaufsicht wird auf Grundlage der §§ 119 bis 123 NSchG wahrgenommen; die unmittelbare Aufsicht über die Schule obliegt dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg.

Beschwerden werden grundsätzlich zunächst schulintern bearbeitet.

Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Beschäftigte sind möglich, ersetzen jedoch kein förmliches Rechtsmittel.