Infoabend und Schnuppertage 2026

Sie haben Lust, unsere Schule kennenzulernen?

Dann sind unsere Schnuppertage und Infoabende genau das Richtige!

Erleben Sie unsere IGS live – entdecken Sie moderne Fachräume, werfen Sie einen Blick in unsere Unterrichtswelt und lernen Sie Lernbegleiter:innen sowie Schüler:innen persönlich kennen.

Informieren Sie sich über unser pädagogisches Konzept, stellen Sie Ihre Fragen und gewinnen Sie einen Eindruck davon, was das Lernen und Leben an unserer Schule besonders macht.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Anmeldung 2026 - bitte haben Sie noch Geduld

Die Anmeldetage für den neuen Jahrgang 5 sind in dem Zeitraum vom 08. April bis zum 17. April 2026.

 

Die Überarbeitung der Anmeldeformulare für 2026 ist in vollem Gange.

In Kürze erhalten Sie hier alle Informationen. Geben Sie uns bitte noch einen Moment Zeit.

Vielen Dank für Ihre Geduld.

Welche Unterlagen benötigen wir?

  1. Antrag zur Aufnahme an die IGS Walsrode
  2. Halbjahreszeugnis 4. Klasse (Kopie)
  3. Geburtsurkunde (Kopie)
  4. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten
  5. Nachweis Masernschutz (Kopie oder Vorlage Impfbuch)
  6. Schwimmpass (Kopie)
  7. Lastschriftmandat für unser gemeinsames Mittagessen

 

Falls zutreffend:

  • sonderpäd. Förderbedarf: Fördergutachten und amtliche Verfügung (Kopie)
  • diagnostizierte Teilleistungsschwäche: fachärztliche Bescheinigung (Kopie)
  • getrenntlebende Erziehungsberechtigte: Erklärung der Sorgeberechtigung, ggf. Vollmacht

FAQ zur Anmeldung

Aufnahmekapazität: Wie viele Kinder können aufgenommen werden?

Die IGS Walsrode wird auf fünfzügig mit maximal 150 Schülern pro Jahrgang beschränkt. Bei sonderpäda. Unterstützungsbedarf verringert sich die Höchstzahl entsprechend.

Einzugsbereich: Welche Kinder können aufgenommen werden?

Die Aufnahme in die IGS Walsrode für den Jahrgang 5 erfolgt zunächst für Schüler:innen aus dem erstrangigen Einzugsbereich. Bei freier Kapazität sind Schüler:innen aus dem gesamten Heidekreis zugelassen.

Härtefälle: Gibt es eine Härtefallregelung?

Das Niedersächsische Schulrecht kennt für die Aufnahme an überbuchten Schulen keinerlei Härtefallregelung.

Wiederholer:innen: Mein Kind ist Wiederholer:in - hat es Vorrang?

Wiederholer:innen dürfen am Aufnahmeverfahren teilnehmen, haben aber keinen Vorrang.

Losverfahren: Wie läuft das Losverfahren ab?

Schüler:innen aus dem erstrangigen Einzugsbereich nehmen am Losverfahren teil, wenn die Aufnahmekapazität überschritten wird. Übrige Plätze werden nach qualifizierten Leistungstöpfen vergeben, um einen repräsentativen Querschnitt der Schüler:innenschaft zu erreichen.

Bei einem Losverfahren bestimmt die Quersumme der Zeugnisnoten in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht die Leistungstopf-Zuteilung bestimmt. Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden separat berücksichtigt.

Die Schulleitung entscheidet über die Art der Auslosung, die Ergebnisse werden protokolliert und die Eltern erhalten einen schriftlichen Bescheid. Nicht aufgenommene Schüler:innen werden auf eine Warteliste gesetzt, haben aber keinen Anspruch auf Nachrücken.

Geschwisterkinder: Haben Geschwister Vorrang?

Werden an der IGS Walsrode mehr Schüler:innen angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen, so werden unter Berücksichtigung der Schulbezirkssatzung des Heidekreises zunächst vorrangig Geschwisterkinder aufgenommen (§ 59a Abs.1 NSchG).

Nachträgliche Aufnahmen: Kann ich mein Kind nachträglich anmelden?

Eine nachträgliche Aufnahme in bestehende Jahrgänge ist möglich, wenn Plätze frei werden. Erziehungsberechtigte stellen einen Antrag mit Zeugnissen und Beratungskopien auf einen Wartelistenplatz.

Sie haben weitere Fragen? Wir sind für Sie da!

Svenja Raßmann

Gesamtschuldirektorin

05161 4889 600

info@igs-walsrode.de